sonstige Bezüge

sonstige Bezüge
einmalige Bezüge; Begriff des Lohnsteuerrechts: Bes. einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden. S.B. sind u.a.: Weihnachts- und Neujahrszuwendungen;  Tantiemen und  Gratifikationen, wenn sie nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören; das 13. Monatsgehalt; Urlaubsabfindungen (Entschädigungen für nicht gewährten Urlaub);  Jubiläumsgeschenke(-gaben); einmalige  Abfindungen an ausscheidende Arbeitnehmer; Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen.  Pauschalierung der Lohnsteuer für s.B. unter bestimmten Voraussetzungen (§ 40 I Nr. 1 EStG); Besteuerung in den anderen Fällen gemäß § 39b III EStG ( Lohnsteuer).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • einmalige Bezüge — ⇡ sonstige Bezüge …   Lexikon der Economics

  • Sonstige Einkünfte (Österreich) — Die sonstigen Einkünfte gehören zu den außerbetrieblichen Einkünften und sind im § 29 EStG erschöpfend (taxativ) aufgelistet. Zu den sonstigen Einkünften gehören: Inhaltsverzeichnis 1 Wiederkehrende Bezüge 2 Veräußerungsgeschäfte …   Deutsch Wikipedia

  • Bezüge — Als Einkommen bezeichnet man umgangssprachlich Einnahmen eines Privathaushalts. In der Volkswirtschaftslehre stellt das Einkommen sowohl in der Mikroökonomie als auch in der Makroökonomie eine zentrale Größe zur Messung der ökonomischen Wohlfahrt …   Deutsch Wikipedia

  • Lohnsteuer — die bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn erhobene ⇡ Einkommensteuer. I. Rechtsgrundlagen:§§ 19, 19a, 38–42f EStG; Lohnsteuer Durchführungs VO (LStDV), Lohnsteuer Richtlinien (LStR) und ⇡ Lohnsteuertabellen.… …   Lexikon der Economics

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  • Militärpflicht — der Eisenbahnbediensteten. Die Pflicht zu persönlichen militärischen Dienstleistungen im Krieg oder Frieden ist für die Eisenbahnbediensteten vielfach abweichend von den allgemeinen Bestimmungen geregelt, insbesondere für den Fall der… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • elektronische Lohnsteuerbescheinigung — 1. Begriff: Vom Arbeitgeber am Ende des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres auszufertigende Bescheinigung (§ 41b EStG ab 2004). Die e.L. muss auf elektronischem Weg an eine amtlich vorgeschriebene Stelle übermittelt werden; diese… …   Lexikon der Economics

  • Jahressechstel — Das Jahressechstel stellt in Österreich jene Grenze dar, worunter sonstige Bezüge (das sind zum Beispiel 13. und 14. Monatsgehalt, Belohnungen, Prämien, Jubiläumsgelder) nach Abzug eines Freibetrags in der Höhe von 620 EUR (Stand 2009) mit 6… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfändung [1] — Pfändung heißt die Beschlagnahme fremder beweglicher Sachen zum Zweck der Sicherung und Deckung einer Forderung. Die gerichtliche P. ist eine Art der Zwangsvollstreckung (s. d.) und setzt voraus, daß eine solche zulässig ist. Die P. erfolgt in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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